Arbeitsschutzbüro Klaholz


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LKW-Fahrer Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer- qualifizierungsgesetz (BKrFQG)

Angebote

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güterkraftverkehr und in der Personenbeförderung mit Bussen in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll. Begründet wird dies damit, dass die europäischen Sozialvorschriften für das Fahrpersonal nur für sehr wenige Fahrer gelten und eine obligatorische Berufsausbildung von Berufskraftfahrer nur in einigen Mitgliedsstaaten vorgesehen ist. Die Mehrheit der Berufskraftfahrer in der Gemeinschaft führt Ihren Beruf bislang ausschließlich auf der Grundlage des Führerscheins aus.

Im Jahre 2003 hat die Europäische Union daher eine einheitliche Regel zur Qualifizierung des Fahrpersonals auf LKWs und größeren Bussen veröffentlich.

Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Rat erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches. Zu diesem Zweck ist zukünftig zusätzlich zur Führerscheinausbildung ein geeigneter Qualifikationsnachweis zu erbringen.

Um auch die Qualifikation von Berufskraftfahrern, die Ihren Beruf bereits ausüben, auf dem neuesten Stand zu halten, wird für diese Fahrer eine regelmäßige Weiterbildung der für die Ausübung des Berufes wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz - BKrFQG) vom 14. August 2006, das am 01. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Die Durchführungsvorschriften für das Gesetz wurden kurze Zeit später mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQGV veröffentlicht.

Die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation bei Führerschein-Neuerwerb führen wir nicht durch. Vielmehr haben wir uns auf die Weiterbildung für LKW-Fahrern (Fahrerlaubnisinhaber) spezialisiert.

Wir haben seit dem 20.11.2008 die Anerkennung gem. § 7 Abs. 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von LKW-Fahrern gemäß § 5 BKrFQG in NRW der Bezirksregierung Arnsberg


Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber

Die Weiterbildung für LKW-Fahrer erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können in einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Modul“ mindestens 7 Zeitstunden umfassen. Die Module dürfen dann aber durchaus auf mehrere Jahre verteilt werden. Dementsprechend kann die Teilnahme an einzelnen Modulen dann durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die bereits absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet.
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Module (je 7 Zeitstunden) setzen sich wie folgt zusammen:


  • (Sozial)Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Eco-Training
  • Ladungssicherung


Sie können bei uns einzelne Module belegen oder die gesamte Weiterbildung für LKW-Fahrer absolvieren. In der Regel werden die Weiterbildungsmaßnahmen für LKW-Fahrer an Samstagen durchgeführt. Dies geschieht bei uns in Brilon auf dem Gelände der Fa. L. Klaholz Transport GmbH & Co KG in von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannten Schulungsräumen. Soll die Weiterbildung in Ihrem Betrieb durchgeführt werden (innerhalb NRW) muss ebenfalls ein von der für Ihren Betrieb zuständigen Bezirksregierung anerkannter Schulungsraum zur Verfügung stehen.


Haben Sie Bedarf? Schicken Sie uns bitte eine



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