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Überprüfung nach BGV A3
elektrische Betriebsmittel
Der gefahrlose Umgang mit Elektrizität hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ab.
Auch bei ordnungsgemäßer Fertigung und Herstellung können im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder unsachgemäße Benutzung Schäden auftreten, die zu gefährlichen Betriebszuständen führen. Dem soll die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vorbeugen.
Testgerät
Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist § 5 der BG-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3, früher UVV 3/VBG 4).
Testablauf mit Prüfling
Laut § 5 der BGV A3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand in bestimmten Zeitabständen geprüft werden. Diese Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können.
Prüfsiegel
Wir bieten Ihnen Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Geräten (z.B. Handbohrmaschinen, Trennschleifer, Schwingschleifer, Beleuchtungsmittel, Einhandflex, Handkreissäge, Heißluftfön, Verlängerungskabel, usw.), die mit einer Steckvorrichtung vom Netz getrennt werden können. Die Prüfungen werden nach DIN VDE 0702 Teil 1 durchgeführt.
Protokolldruck zur Dokumentation
Wir verwenden eines der modernsten Testgeräte der Firma Gossen Metrawatt (SECUTEST SII). Mit einem integrierten Drucker kann das Messergebnis zur Dokumentation ausgedruckt werden.
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